|
Local Exchange Trading System Zürich |
SPIELREGELN :
1. Organisation
1. 1. Einmal jährlich wird die Marktzeitung LETSgo! mit allen Angeboten
und Nachfragen an alle Mitglieder versandt.
1. 2. Zwei weitere Male im Jahr wird ein Infoblatt mit den neuen bzw. aufgehobenen
Angeboten und Nachfragen an die Mitglieder versandt. Gleichzeitig wird die Mitgliederliste
aktualisiert.
1. 3. Jedes Aktiv-Mitglied führt ein Kontoblatt. Bei einem Tausch unterzeichnen
die beiden TauschpartnerInnen gegenseitig auf dem Kontoblatt. Ist ein Blatt
voll, wird es an die Tauschzentrale geschickt, wo der neue Saldo vermerkt und
ein neues Kontoblatt mit dem aktuellen Kontostand dem Mitglied zugesandt wird.
1. 4. In der Tauschzentrale werden die Lets-Konti der Mitglieder periodisch
nachgeführt.
1. 5. Es finden periodische Mitgliedertreffen (LETS-Treffen) statt. Pro Teilnahme
an einem Treffen werden von der Tauschzentrale 4 Lets vergütet.
1. 6. Nach Bedarf wird Oeffentlichkeitsarbeit betrieben.
1. 7. Die Organisation führt keine Tauschvermittlung durch.
1. 8. An Mitglieder mit Computer erfolgt der Versand per E-Mail.
2. Verrechnungseinheit
2. 1. Für alle Dienstleistungen ist die Verrechnungseinheit "Lets".
Ein Lets = 15 Minuten. Spesen und Material werden nach Aufwand in Franken oder
in Lets zwischen den Tauschpartnern direkt vergütet.
2. 2. Der Kauf, Verkauf und das Ausleihen sowie der Tausch von Gegenständen
ist in der Rubrik "Flohmarkt" LETSgo! möglich. Als Zahlungsmittel
sind Lets oder Franken möglich.
3. Rechte und Pflichten der Aktiv-Mitglieder
3. 1. Jedes Aktiv-Mitglied erhält die Tauschzeitung LETSgo! sowie das Infoblatt
und ist zu den LETS-Treffen eingeladen.
3. 2. Jedes Aktiv-Mitglied erhält ein Zeitkonto bei der Zentrale. Als Willkommensgeschenk
erhalten Neumitglieder 4 Lets. Wer ein neues Aktiv-Mitglied geworben hat, erhält
12 Lets gutgeschrieben.
3. 3. Es ist darauf zu achten, dass bei jedem Tausch beide TauschpartnerInnen
die entspechende Zeit auf dem Kontoblatt belasten bzw. gutschreiben.
3. 4. Als Beitrag an die Tauschzentrale werden jedem Aktiv-Mitglied einmal im
Jahr 6 Lets abgezogen, frühestens 6 Monate nach dem Beitritt.
3. 5. Lets können bestimmten anderen Mitgliedern oder der Tauschzentrale
gespendet oder geschenkt werden.
3. 6. Das persönliche Zeitkonto kann bis maximal -20 Lets überzogen
werden. Für Ausnahmen braucht es einen Antrag und einen Beschluss der Kerngruppe.
3. 7. Aktiv-Mitglieder können Gutscheine für bestimmte Leistungen ausstellen,
die auch von Nichtmitgliedern bei anderen LETS-Mitgliedern eingelöst werden
können. Der Eintrag gemäss Spielregeln 1.3 und 3.3 erfolgt, wenn der Gutschein
ausgestellt wird, und nicht erst bei seiner Einlösung.
4. Passiv-Mitgliedschaft
4.1 Mitglieder, welche selbst nicht tauschen wollen, können auf ihre unter
3. genannten Rechte und Pflichten durch Mitteilung an die Kerngruppe verzichten.
5. Spesen-Entschädigungen
5.1 Mitglieder der Kerngruppe, welche die Hauptarbeit an der Webseite und am
E-Mail-Briefwechsel leisten, erhalten Fr. 20.- pro Monat an Spesen vergütet.
5.2 Mitglieder der Kerngruppe, welche die Hauptarbeit an der Telefon-Kontaktstelle
leisten, erhalten Fr. 20.- pro Monat an Spesen vergütet.
Schlussbestimmung
Ergänzungen oder Änderungen der Spielregeln können an einem LETS-Treffen
mit einfachem Mehr beschlossen werden.
Zürich-Hottingen, im Februar 2004 - ergänzt mit § 3.6. im Juli
2004 und mit § 3.7 im November 2005
*** *** ***
Es ist nach Spielregel § 2.1. bei uns üblich, Zutaten für Mahlzeiten, Kuchen etc. in Franken weiterzuverrechnen, für Autofahrten mindestens die Benzinkosten, höchstens (für einen Kombi) 60 Rp. pro km (vor der Fahrt abklären).