Local Exchange Trading System  Zürich

SPIELREGELN :


1. Organisation
1. 1. Einmal jährlich wird die Marktzeitung LETSgo! mit allen Angeboten und Nachfragen an alle Mitglieder versandt.
1. 2. Zwei weitere Male im Jahr wird ein Infoblatt mit den neuen bzw. aufgehobenen Angeboten und Nachfragen an die Mitglieder versandt. Gleichzeitig wird die Mitgliederliste aktualisiert.
1. 3. Jedes Aktiv-Mitglied führt ein Kontoblatt. Bei einem Tausch unterzeichnen die beiden TauschpartnerInnen gegenseitig auf dem Kontoblatt. Ist ein Blatt voll, wird es an die Tauschzentrale geschickt, wo der neue Saldo vermerkt und ein neues Kontoblatt mit dem aktuellen Kontostand dem Mitglied zugesandt wird.
1. 4. In der Tauschzentrale werden die Lets-Konti der Mitglieder periodisch nachgeführt.
1. 5. Es finden periodische Mitgliedertreffen (LETS-Treffen) statt. Pro Teilnahme an einem Treffen werden von der Tauschzentrale 4 Lets vergütet.
1. 6. Nach Bedarf wird Oeffentlichkeitsarbeit betrieben.
1. 7. Die Organisation führt keine Tauschvermittlung durch.
1. 8. An Mitglieder mit Computer erfolgt der Versand per E-Mail.

2. Verrechnungseinheit
2. 1. Für alle Dienstleistungen ist die Verrechnungseinheit "Lets". Ein Lets = 15 Minuten. Spesen und Material werden nach Aufwand in Franken oder in Lets zwischen den Tauschpartnern direkt vergütet.
2. 2. Der Kauf, Verkauf und das Ausleihen sowie der Tausch von Gegenständen ist in der Rubrik "Flohmarkt" LETSgo! möglich. Als Zahlungsmittel sind Lets oder Franken möglich.

3. Rechte und Pflichten der Aktiv-Mitglieder
3. 1. Jedes Aktiv-Mitglied erhält die Tauschzeitung LETSgo! sowie das Infoblatt und ist zu den LETS-Treffen eingeladen.
3. 2. Jedes Aktiv-Mitglied erhält ein Zeitkonto bei der Zentrale. Als Willkommensgeschenk erhalten Neumitglieder 4 Lets. Wer ein neues Aktiv-Mitglied geworben hat, erhält 12 Lets gutgeschrieben.
3. 3. Es ist darauf zu achten, dass bei jedem Tausch beide TauschpartnerInnen die entspechende Zeit auf dem Kontoblatt belasten bzw. gutschreiben.
3. 4. Als Beitrag an die Tauschzentrale werden jedem Aktiv-Mitglied einmal im Jahr 6 Lets abgezogen, frühestens 6 Monate nach dem Beitritt.
3. 5. Lets können bestimmten anderen Mitgliedern oder der Tauschzentrale gespendet oder geschenkt werden.
3. 6. Das persönliche Zeitkonto kann bis maximal -20 Lets überzogen werden. Für Ausnahmen braucht es einen Antrag und einen Beschluss der Kerngruppe.
3. 7. Aktiv-Mitglieder können Gutscheine für bestimmte Leistungen ausstellen, die auch von Nichtmitgliedern bei anderen LETS-Mitgliedern eingelöst werden können. Der Eintrag gemäss Spielregeln 1.3 und 3.3 erfolgt, wenn der Gutschein ausgestellt wird, und nicht erst bei seiner Einlösung.

4. Passiv-Mitgliedschaft
4.1 Mitglieder, welche selbst nicht tauschen wollen, können auf ihre unter 3. genannten Rechte und Pflichten durch Mitteilung an die Kerngruppe verzichten.

5. Spesen-Entschädigungen
5.1 Mitglieder der Kerngruppe, welche die Hauptarbeit an der Webseite und am E-Mail-Briefwechsel leisten, erhalten Fr. 20.- pro Monat an Spesen vergütet.
5.2 Mitglieder der Kerngruppe, welche die Hauptarbeit an der Telefon-Kontaktstelle leisten, erhalten Fr. 20.- pro Monat an Spesen vergütet.

Schlussbestimmung
Ergänzungen oder Änderungen der Spielregeln können an einem LETS-Treffen mit einfachem Mehr beschlossen werden.

Zürich-Hottingen, im Februar 2004 - ergänzt mit § 3.6. im Juli 2004 und mit § 3.7 im November 2005

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Es ist nach Spielregel § 2.1. bei uns üblich, Zutaten für Mahlzeiten, Kuchen etc. in Franken weiterzuverrechnen, für Autofahrten mindestens die Benzinkosten, höchstens (für einen Kombi) 60 Rp. pro km (vor der Fahrt abklären).